Kulturwehr-Breisach
Polder- Rückhalteraum Breisach – Süd / Kulturwehr
Planfeststellungsverfahren für den Rückhalteraum Kulturwehr-Breisach
Verhandlungsgegenstände mit der Planfeststellungsbehörde.
Während des Planfeststellungsverfahrens hat die BI mit dem Landratsamt als Planfeststellungsbehörde und auch mit der Gewässerdirektion u.a. folgende Themen besprochen und verhandelt:
- Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz
- Verzicht auf die sogenannten „ökologischen Flutungen“
- Einrichtung eines Fließpolder
- Durchführung des Probestaus
- Grundwasseranstieg bei den Flutungen
- Einrichtung von Pumpgalerien zur Grundwasserhaltung
- Sicherungsmaßnahmen bei den Sportstätten
- Beginn und Durchführung der Baumaßnahmen
- Baustelleneinrichtungen während der Bauphase
- Einrichtung eines Fließpolder
- Nebenbestimmungen zur Inbetriebnahme des Polders
- Fragen zum Naturschutz
- Fragen zur Forst- und Fischereiwirtschaft
- Beweissicherungsverfahren
- Schnakenbekämpfung
- Betriebsreglement / z.B. Grundwasserhaltung – Art und Umfang der Flutungen
- Schutzmaßnahmen und Absperrungen bei den Flutungen
- Verkehrsregelungen bei den Flutungen
- Begehbarkeit des Rückhalteraumes während der Flutungen
- Räumarbeiten nach Flutungen
- Rechtslage in Frankreich
- Bewertung der „Hartheimer Lösung“
Wichtige Entscheidungen im Planfeststellungsverfahren
In gemeinsamen Verhandlungen zwischen der BI und der Stadt Breisach einerseits und der Planungsbehörde anderseits konnten wichtige Verbesserungen und Entscheidungen erzielt werden:
- Ökologische Flutungen
Es wurde erreicht, dass die ständigen Flutungen auf durchschnittlich 20 Tage pro Jahr reduziert werden (geplant waren 65 Tage). Die Einstauhöhe wurde um 1,70 Meter abgesenkt. Damit reduziert sich die Überflutungsfläche von ursprünglich 304 ha auf 90 ha und die Hauptwege bleiben in einigen Teilen begehbar. - Einrichtung eines Monitoring
Es wird die Einrichtung eines Monitoring unter der Beteiligung der Stadt Breisach, der Bürgerinitiative und weitere Gutachter und Fachleute zugesagt. Durch Beobachtung und Datenerhebung über mindestens 5 Jahre, werden durch die eingesetzte Kommission die vorgesehende Maßnahme und die Auswirkung der Flutung überprüft. Daraus erfolgen auf Grund der Erfahrung weitere Entscheidungen durch das Landratsamt. - Erneutes Klagerecht der Stadt Breisach
Der Stadt Breisach wird nach fünf Jahren ein weiteres Klagerecht eingeräumt - Beweissicherung / Beweiserleichterung
Durchführung von Beweissicherungsmaßnahmen zur späteren Beurteilung von möglichen Schäden durch den Betrieb des Rückhalteraumes (z.B. an Gebäuden, Straßen und sonstigen Einrichtungen) Beweiserleichterung durch kostenfreie Zugangsmöglichkeiten zu den Grundwasseraufzeichnungen. In der Nähe der Grundwasserbrunnen werden in einem Radius von 15 Metern alle Gebäude untersucht und die Ergebnisse festgehalten. Die Einsichtnahme für alle Grundstückseigentümer ist möglich. - Fließpolder
Es wurde zugesagt, dass ein Fließpolder entstehen muss, durch die Flutung darf es keine stehenden Gewässer geben, sonst sind Nachbesserungen durch zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Schlutenöffnungen oder Verfüllungen erforderlich. - Schnakenbekämpfung
Ein Schnaken- und Zeckenmonitoring wird zugesichert. - Vereinbarung mit den Vereinen
In den Verhandlungen wurde erreicht, dass zum Schutz der Anlagen im Sport- und Freizeitgelände gegen Grundwasseranstieg bei Betrieb des Rückhalteraumes alle notwendingen Maßnahmen zu Lasten der Planungsbehörde (Land Baden-Württemberg) durchzuführen sind. Betroffen sind der Angelsportverein, der SV-Breisach, der Tennisclub, der Turnverein, der Reiterverein (Verlegung) und das Waldschwimmbad.
Unabhängige Gutachter erarbeiten alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Anlagen gegen Grundwasseranstieg. Einzelheiten über die Durchführung aller Maßnahmen und die Kostenverteilung wird in Abstimmung mit den Vereinen, der Stadt und der Planungsbehörde in einer Vereinbarung festgehalten. - Grundsatzvereinbarung mit der Stadt Breisach
Die Bürgerinitiative ist bei der Ausarbeitung einer Grundsatzvereinbarung mit dem Land eingebunden, z.B. Wiederherstellung der Straßen und Wege innerhalb von 6 Monaten. Beweissicherung zugesichert, Absperrmaßnahmen durch das Land etc. - Hartheimer Lösung
Die Hartheimer Lösung wurde im Raumordnungsbeschluss für den 90 m Streifen geprüft und verworfen, ist aber nach wie vor umstritten. Die BI wird die Hartheimer Lösung oder andere Alternativen weiterhin ansprechen und befürworten.