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Elzmündung

Verfahrensstand:

In Bauvorbereitung Fläche: 469 ha Lage: zwischen Rh-km 260,0 und Rh-km 268,5 Max. Retentionsvolumen: 5,3 Mio m³

Der Raum wird im Westen von der Stauhaltung Gerstheim und im Osten von den Rheinhauptdämmen VI und VII begrenzt. Im Norden geht er in die bei Hochwasser frei überflutete Fläche unterhalb des Stauwehres Gerstheim über. Die vor 1967 bei Hochwasser überfluteten Bereiche werden heute überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Östlich des Rheinhauptdammes VI (Bereich Naturschutzgebiet Taubergießen) liegen größere landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Sachstand Der Hochwasserrückhalteraum Elzmündung ist als ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen des IRP mit Datum vom 20.12.2007 durch das Landratsamt Ortenaukreis genehmigt und die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet. Mit Ablauf der Klagefrist am 28.02.2008 liegen 121 Klagen gegen das Vorhaben vor. Zusammengefasst klagen die beiden Gemeinden Schwanau und Kappel-Grafenhausen, die Bürgerinitiative Elzmündung, drei Wasserkraftanlagenbetreiber sowie betroffene Bürger, Firmen und Institutionen aus den o.g. Gemeinden. Das mit dem Klageverfahren befasste Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt die Klagen in einem mündlichen Verfahren Ende Juli 2010. Die Umsetzung des Rückhalteraumes ist daher vom weiteren Verlauf möglicher Klageverfahren abhängig

Quelle: Regierungspräsidium Freiburg