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Erörterungstermin steht jetzt fest!

Coronabedingt wird der Erörterungstermin für das Integrierte Rheinprogramm verschoben. Laut Mitteilung vom Landratsamt Emmendingen soll er nun vom 16. bis 23. Mai 2022 in Wyhl stattfinden.

Polder Wyhl/Weisweil beantragen Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens

Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil-so nitt!! Fischerweg 12 79367 Weisweil Bekanntmachung! Polder Wyhl/Weisweil: Gemeinden und Bürgerinitiative beantragen Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens Derzeit liegt dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Klage der Stadt Rheinstetten zum Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwörth vor. Die Klageschrift wirft grundsätzliche Rechtsfragen auf, die auch die rechtliche Zulässigkeit des hiesigen Polders in Frage stellen. So versucht die Stadt Rheinstetten den Nachweis zu führen, dass der vom Land angestrebte 200-jährliche Hochwasserschutz für die Rheinuntuerlieger bereits mit den verwirklichten, im Bau befindlichen und rechtskräftig planfestgestellten Rückhalteräume sichergestellt ist. Weitere Polder braucht es für den Hochwasserschutz für die Rheinunterlieger nicht. Darüber hat nun der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu entscheiden. Die Gemeinden Wyhl, Weisweil, Rheinhausen und Sasbach sowie die Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil – so nitt haben deswegen das Landratsamt Emmendingen als zuständige Planfeststellungsbehörde aufgefordert, den ursprünglich für Anfang/Mitte Februar 2022 in der Sporthalle Wyhl geplanten Erörterungstermin zu verschieben und das Planfeststellungsverfahren bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auszusetzen. Auch aus einem weiteren Grund erscheint die Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs geboten: Das Land Baden-Württemberg hat zwar angeboten, über eine fünfjährige Erprobung der von uns geforderten Schlutenlösung zu sprechen. Jedoch knüpft das Land weitreichende Bedingungen an den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die frühzeitige Durchströmung von Schluten mit einem begleitenden Monitoring. So wird u.a. ein Rechtsmittelverzicht der Gemeinden gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss gefordert. Der vom Land vorgegebene Prüfungsrahmen wird zudem stark eingeschränkt. Das Monitoring soll nur die vom Land ausgewählten Leitarten „Regenwürmer“, „Laufkäfer“ und „Landschnecken“ umfassen. Die positiven Auswirkungen der Schlutenlösung auf den Forst sollen erst gar nicht untersucht werden. Die Gemeinden sollen sich zu einer frühzeitigen, also vorzeitigen Bereitstellung des Zuflusses zum Rückhalteraum und der zu durchströmenden Schluten verpflichten. Und schließlich soll das alleinige Bestimmungsrecht über den Umgang mit dem Ergebnis des Monitorings beim Land liegen. Bei einer Information der Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden über den aktuellen Stand der Gespräche mit dem Land zeichnete sich ab, dass die vom Land für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geforderten Bedingungen in den Gemeinderäten nicht vermittelbar sind. In dem aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof geht es auch um die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit der sogenannten ökologischen Flutungen. Die Stadt Rheinstetten hat hierzu neue Berechnungen vorgelegt. Auch deswegen sollte die Gerichtsentscheidung zunächst abgewartet werden, bevor weitere – am Ende ggf. rechtlich nicht zulässige – Planungen und Verfahrensschritte des Landes erfolgen. Wir werden Sie weiter zeitnah informieren und auf dem Laufenden halten. Vorstandschaft der BI Polder Wyhl/Weisweil so nitt!! e.V.